Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH in Bielefeld
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1. Vertragsinhalt
 
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
1.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag, insbesondere Zusicherungen oder Änderungen seiner Bestimmungen, bedürfen der Schriftform.
 
1.3 Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden vorher durch die Preisliste bekanntgegeben wurden.
 
1.4 Der Kunde fordert die Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH schriftlich an.
 
1.5 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH gilt der Auftrag seitens der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH als angenommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann Vertragsbestandteil des durch die Auftragsbestätigung der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages.
 
1.6 Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen zu dem Auftrag des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich.
 
1.7 Für Teile (Steuerungen, Motore, Kabel, usw.), die nicht von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH geliefert werden, übernimmt die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH keine Garantie. Die Abrechnung des Einbaus und der Inbetriebnahme dieser Teile erfolgt grundsätzlich nach Aufwand, auch wenn ein Richtpreis (Schätzpreis) abgegeben wurde.
 
1.8 Die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH haftet nicht für Verzögerungen in der Abwicklung des Vertrages oder für eine bei ihr eintretende Unmöglichkeit, sofern sie die Umstände hierfür nicht zu vertreten hat.
 
1.9 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Nicht - Erhalten von Export- oder Importlizenzen oder anderer Regierungsgenehmigungen, die zur Lieferung der Produkte erforderlich sind, als höhere Gewalt betrachtet wird und von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH nicht zu vertreten ist.
 
1.10 Unsere Dienst- und Serviceleistungen erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich von Montags bis Freitags zwischen 7.00 und 15.00 Uhr (Normalarbeitszeit). Die Leistungen werden je nach Bedarf beim Kunden, in der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH - Geschäftsstelle erbracht.
Die Normalarbeitszeit umfasst 7 Arbeitsstunden, zuzüglich der gesetzlichen Pausen.
Mo - Fr ab der 7. Stunde, bzw. ab 15 Uhr und Sa die 1. und 2. Stunde sind 25%,
Mo - Fr ab der 9. Stunde, bzw. ab 17 Uhr und Sa ab der 3. Stunde sind 50% zu zahlen.
Sonn- und Feiertags werden 100% Zuschlag berechnet.
Reisestunden mit Auto als Selbstfahrer werden als Arbeitsstunden mit eventuellen Zuschlägen berechnet. Reisestunden als Mitfahrer, oder mit Bahn, Flugzeug, etc., werden nicht mit Überstundenzuschlägen berechnet.
 
1.11 Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, dass der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Servicearbeiten am Installationsort anwesend ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass nicht von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH gefertigte oder gelieferte Hardware den öffentlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht.
 
1.12 Servicearbeiten werden durch Servicemitarbeiter der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH oder durch Dritte, die die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH schriftlich beauftragt hat, durchgeführt.
 
1.13 Der Kunde muss vor Beginn der Serviceleistung sämtliche gespeicherten Daten so gesichert haben, dass sie im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wieder erstellt werden können.
 
1.14 Voraussetzung für Serviceleistungen im Ausland sind:
- die Anerkennung des Landes durch die Bundesrepublik Deutschland
- der Anschluss des Landes an das Linienflugnetz
- ausreichende öffentliche Verkehrsmittel
- weltweites Telefonnetz
 
1.15 Die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH behält sich vor, Einsätze nicht vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter für nicht gewährleistet hält oder ein Erfolg der auszuübenden Tätigkeit nicht zu erwarten ist.
 
2 Lieferung und Transport
 
2.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Werk M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH, Bielefeld oder von uns im Auftrage direkt vom Hersteller oder Zwischenlieferanten. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Bereitstellung der Produkte gehen alle Gefahren, insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Ware zu Lasten des Kunden.
 
2.2 Die Kosten für Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
 
2.3 Der Transport der Produkte geht zu Lasten und Gefahren des Kunden. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Kunde die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH mit der Besorgung des Transportes beauftragt.
 
3 Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
 
3.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag.
 
3.2 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware hiermit an die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH ab.
 
3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH um mehr als 20%, gibt die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
 
4 Installierung, Inbetriebnahme und Reparaturen
 
4.1 Die Installierung unserer gelieferten Produkte auf der Werkzeugmaschine erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Kunden zu dessen Kosten und Mitteln.
 
4.2 Die Inbetriebnahme einer Steuerung beim Kunden, sowie die Inbetriebnahme beim Endkunden muss durch unsere Kundendienstmitarbeiter erfolgen. In schriftlich mit dem Kunden vereinbarten Sonderfällen kann eine 2. Inbetriebnahme durch entsprechend geschultes Personal des Kunden erfolgen. Die von uns durchgeführte Inbetriebnahme ist kostenpflichtig und wird nach den Tarifen der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
 
4.3 Die Inbetriebnahme einer Steuerung beim Kunden, bzw. beim Endverbraucher gelten mit der Unterschrift des Kunden auf dem Inbetriebnahme - Arbeits- Montagebericht des M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH - Kundendiensttechnikers als beendet.
 
5 Garantie
 
5.1 Die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH übernimmt die Garantie dafür, dass ihre gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material - und Bearbeitungsmängeln und -fehlern sind. Aufgrund dieser Garantie ist die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH nur dann verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, wenn die entsprechenden Mängel vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurden und von dem mit dem Einsatz beauftragten M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH - Techniker bestätigt wurden.
 
5.2 Die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH gewährt für die Steuerungen und andere gelieferte Teile oder Geräte die Bereitstellung von Serviceleistungen durch geschultes Personal und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Dauer von mindestens 1 Jahr ab Lieferdatum.
 
5.3 Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GMBH durch erneute Instandsetzung oder Austausch nachgebessert.
 
5.4 Für Hardware-Ersatzteile gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten, für Software-Nachrüstungen von 3 Monaten.
 
5.5 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
 
5.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 6 Monate vom Zeitpunkt der Serviceleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.
 
5.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn Hard- und/oder Software ohne schriftliche Einwilligung von M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH unsachgemäß benutzt oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden.
 
5.8 Für Informationen zur Software leistet M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH keine Gewähr, wenn die Gewährleistungsfrist für die entsprechende Software bereits abgelaufen ist.
 
5.9 Durch Austauschmodule mit neuerem technischem Revisionsstand, überlassene Informationen und sonstige Serviceleistungen können sich Abweichungen von den in Handbüchern, Software - Produktbeschreibungen und sonstigen Dokumentationen enthaltenen Spezifikationen ergeben und für den Kunden zu Anpassungsaufwand innerhalb seines Systems führen.
 
5.10 Während der Reparaturen ausgetauschte Teile werden Eigentum der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH. Ersatzteile, die nicht durch Servicepersonal der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH zurückgenommen wurden, sind vom Kunden zu eigenen Lasten umgehend an die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH zurück zusenden.
 
5.11 Die Dauer der Garantie für die gelieferten Geräte beträgt 12 Monate. Die Garantie einer gelieferten Steuerung gilt ab dem Datum des durch den Kunden unterzeichneten Inbetriebnahme - Arbeitsberichtes des M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH- Kundendiensttechnikers, bzw. nach Einbau und Abnahme der Steuerung.
 
5.12 Nicht im Garantieumfang enthalten und damit nicht von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH zu vertreten sind u.a. Funktionsstörungen in Folge von:
- Installationen, die nicht den Hersteller bedingten Anschlussbedingungen entsprechen;
- nicht sachgemäßem Gebrauch unserer gelieferten Produkte;
- Störungen in der Stromversorgung;
- atmosphärischen Störungen;
- Inbetriebsetzen der Steuerung vor der 1. oder 2. Inbetriebnahme sowie nach Standortwechsel ohne die Anwesenheit bzw. entsprechende Überprüfung durch das Fachpersonal der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH
 
5.13 Soweit die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH aus ihrer Gewährleistung mit Schadensersatz konfrontiert wird, sind Schadensersatzforderungen aus entgangenem Gewinn, Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
 
5.14 Schadensersatzansprüche gegen die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH verjähren in 6 Monaten.
 
6 Softwareprodukte
 
6.1 Die gesamte Software, die getrennt oder in die Produkte integriert geliefert wird, ist ausschließlich Eigentum der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH bzw. dritter Hersteller, die von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH angegeben werden. Es ist ausdrücklich vereinbart, daß der "Verkauf" der Software sich als Bereitstellung des Datenträgers versteht, aber in keiner Weise irgendeine Art von Eigentumsübertragung bedeutet. Die Software bzw. der entsprechende Datenträger bleibt auch bei Verkauf Eigentum der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH bzw. dritter Hersteller. Das gleiche gilt für alle aus der Nutzung der Software möglichen Rechte.
 
6.2 Infolge des Software-Erwerbs hat der Kunde das nicht übertragbare Recht, nur allein und direkt die einzelne Kopie des Softwareprodukts, Gegenstand des Verkaufs, ausschließlich auf einem eigenen, von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH erworbenen bzw. von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH ausdrücklich definierten Hardwareprodukt zu installieren und zu gebrauchen.
 
6.3 Außerhalb oben vorgesehener Fälle hat der Kunde und/oder Verbraucher nicht das Recht, Softwareprodukte auf anderen Systemen als den von M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH hergestellten bzw. ausdrücklich definierten zu gebrauchen, zu kopieren, zu reproduzieren oder diese Softwareprodukte abzutreten sowie bei Dritten die entdeckten Erfindungen, das Know-How und im allgemeinen darin enthaltene Originaleigenschaften zu verbreiten.
 
6.4 Der Kunde oder Anwender darf keinerlei änderung der Software vornehmen. Dies ist ausschließlich der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH oder andere, durch die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH, mit der Aufgabe betreuten Firmen vorbehalten.
 
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Endverbraucher die Software in Form einer Lizenz mit den gleichen Einschränkungen wie den oben genannten zur Verfügung zu stellen.
 
6.6 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass bei Verletzung der vorhergehenden Bestimmungen durch den Kunden oder Verbraucher die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH berechtigt ist, den Kundendienst einzustellen.
 
6.7 Sollte der Kunde unter Verletzung vorstehender Bedingungen die ihm gelieferte Software anderweitig nutzen oder entgegen dieser Bestimmungen an Dritte liefern oder sonst zugänglich machen, ist vom Kunden ein pauschaler Schadensersatz ohne Einzelnachweis in Höhe von EUR 25.000,-- zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
 
7 Auftragsrücktritt oder Annullierung
 
7.1 Falls der Kunde Aufträge ganz oder teilweise storniert, werden folgende Beträge als Prozentsatz unseres Listenpreises der jeweiligen Lieferung zur sofortigen Zahlung fällig:
 
Eingang der Stornierung           Stornokosten
während des Liefermonats                 15%
weniger als 30 Tage vor Lieferung       10%
bis 60 Tage vor Lieferung                     5%
mehr als 60 Tage vor Lieferung             0%
 
7.2 Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
 
8 Dokumentation
 
8.1 Jede Zeichnung oder technische Unterlagen bezüglich der Hardwareprodukte, die dem Kunden von der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH übergeben werden, bleiben im Besitz der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH und können ohne Genehmigung der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH nicht vom Kunden benutzt, kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergeleitet werden.
 
8.2 Die zur Funktion und zur Wartung der Produkte nötige Dokumentation muss vom Kunden vollständig an den Endverbraucher weitergeleitet werden.
 
9 Exportbeschränkungen
 
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH ihn davon unterrichtet hat, dass eine Wiederausfuhr der Waren vom Erhalt der entsprechenden Lizenz abhängt, und verpflichtet sich, falls erforderlich, diese anzufordern.
 
10 Allgemeine Verfügungen
 
Sollte die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH im Einzelfall Rechte aus diesem (oder einem gleichartigen) Vertrag nicht ausüben, liegt darin kein grundsätzlicher Verzicht. Für Einsätze zur Fehlerbehebung und Wartung verfügt die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH über einen eigenen Kundendienst mit Sitz in Bielefeld (Bundesrepublik Deutschland).
 
11 Kundendienstgebühren
 
11.1 Kundendienstleistungen werden berechnet:
- nach Aufwand
- nach einem im voraus vereinbarten Festpreis
- nach Pauschaltarifen
- Diese Pauschaltarife haben nur Gültigkeit, wenn die Dienstleistungen innerhalb eines Jahres nach Bestellung erfolgen.
 
11.2 Für jeden Auftrag wird mindestens eine Arbeitsstunde berechnet. Weitere angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.
 
11.3 Materialaufwand sowie die Reisekosten werden zusätzlich berechnet.
 
12 Material
 
Die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH kann defekte Hardware nach eigener Wahl austauschen oder Instandsetzen. Ausgetauschte Hardware geht in den Besitz der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH über. Die nach Aufwand ersetzten Baugruppen und Module sowie sonstige Ersatzteile werden zum jeweiligen Austauschpreis berechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um reparaturfähige, d.h. bei normaler Beanspruchung ausgefallene Teile/Elemente handelt. Als nicht reparaturfähig werden Module oder Teile angesehen,
- die äußerlich beschädigt sind (verbrannt, gebrochen usw.),
- die elektronisch oder mechanisch verändert wurden,
- deren Reparatur nur begrenzt möglich ist.
Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen/Modulen erfolgt zum Neupreis. Diese Austauschgeräte bleiben Eigentum der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH aus diesem Vertrag zustehen.
Bei Lieferung in Eilfällen wird der Eilbeschaffungsbetrag in Rechnung gestellt.
 
13. Versand
 
13.1 Einsendungen defekter Hardware haben unter Angabe der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH Teile-Nummer oder der betreffenden Teile- Identnummer zu erfolgen.
 
13.2 Der Kunde trägt alle mit dem Versand der Hardware verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden etc.); weiterhin hat er für fachgerechte Verpackung zu sorgen.
 
13.3 Die Kosten für An- und Abtransport gehen zu Lasten des Kunden.
 
14. Zahlungsbedingungen
 
Die Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Bei längerfristigen Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt. Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann verrechnet werden.
 
14.1 Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen Forderungen erfolgen.
 
14.2 Wenn die Zahlung mittels Akkreditiv vorgesehen ist, muss der Kunde der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH mindestens einen Monat vor Lieferdatum ein unwiderrufliches und von einer deutschen Bank bestätigtes Akkreditiv vorlegen.
 
14.3 Ab Verzug ist die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen zuzüglich 5% p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 
15. Haftung
 
15.1 Eine Haftung der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, dass die schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.
 
15.2 Für alle übrigen Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
 
15.3 Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter, haftet die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH nicht.
 
15.4 Etwaige Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Vorschriften bestehen nur in dem Umfang, in dem bei Auftragsannahme mit dem Eintritt von Schäden nach den der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH vom Kunden mitgeteilten Umständen (z.B. Aufstellungsort und Einsatz des Systems) vernünftigerweise zu rechnen war.
 
15.5 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt dieser Ausschluß auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte sowie die persönliche Haftung der M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH - Mitarbeiter.
 
15.6   Schadensersatzansprüche gegen die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung verjähren in sechs Monaten. Im übrigen verjähren Schadensersatzansprüche gegen die M&S Maschinen- und Elektronikvertriebs GmbH spätestens mit Ablauf eines Jahres nach der Durchführung der Vertragsleistung.
 
16. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld (Bundesrepublik Deutschland).
 
Bielefeld, 20. Januar 2004
 

letzte Änderung 24.04.2010